Haltungstipps
Wohnungskatzen
- Entgegen jedem Klischee sind Katzen keine Einzelgänger. Unsere Erfahrungswerte zeigen, dass Wohnungskatzen deutlich ausgeglichener sind, wenn sie einen Sozialpartner haben. (Einige wenige Ausnahmen gibt es jedoch auch hier.) Durch gegenseitiges Putzen, gemeinsames Spielen und Fressen lässt sich die Zeit, in der der Mensch nicht zu Hause ist, deutlich leichter überbrücken und abwechslungsreicher gestalten. Trotz aller Domestikation kann der Mensch als alleiniger Sozialpartner keinen Artgenossen ersetzen. Einsamkeit oder Langeweile können bei Katzen verschiedene Verhaltensprobleme hervorrufen, z. B. Harnmarkieren (Unsauberkeit) oder Übergewicht durch ständiges Fressen.
- Wenn Sie zur Wohnungshaltung tendieren, empfehlen wir Ihnen daher, zwei Katzen ein neues Zuhause zu schenken. Gerade in der Wohnungshaltung hat die abwechslungsreiche Beschäftigung der Tiere einen hohen Stellenwert – sowohl für ihre körperliche als auch für ihre geistige Auslastung. Empfehlenswert sind Beschäftigungsmöglichkeiten wie Intelligenzspielzeug, Clickertraining, ein Catwalk an der Wand sowie regelmäßig neue Spielsachen, die entdeckt, ausprobiert und verstanden werden müssen.
- Um die Unfall- und Verletzungsgefahr bei dieser Haltungsform zu minimieren, informieren Sie sich bitte über potenzielle Risikofaktoren in der Wohnung:
https://www.tierheim-starnberg.de/zu-katzen/gefahrenquellen-in-der-wohnung/
- Als Faustregel gilt, dass pro Katze mindestens ein Zimmer mit einer Größe von 20 m² zur Verfügung stehen sollte. Bei zwei Katzen sollten es mindestens 60 m² sein, damit die Tiere ausreichend Rückzugsmöglichkeiten haben und sich bei Bedarf räumlich voneinander trennen können. Pro Tier sollte außerdem mindestens eine Katzentoilette an einem ruhigen, ungestörten Ort zur Verfügung stehen.
Freigänger
- Im neuen Zuhause angekommen, erfolgt zunächst eine Eingewöhnungsphase von mindestens sechs Wochen, bevor die Katze an den Freigang gewöhnt wird. Dies dient dazu, dem Tier genügend Zeit zu geben, die zunächst neue Umgebung als ihr Zuhause und Sie als ihre Bezugsperson anzunehmen. Außerdem dürfen Katzen erst an den Freigang gewöhnt werden, wenn sie kastriert, gechippt und bei TASSO oder FINDEFIX registriert sind. Dies dient dem Schutz der Vierbeiner vor unkontrollierter Vermehrung und gibt Ihnen als Halter die Sicherheit, Ihr Tier jederzeit identifizieren lassen zu können.
- Benötigt Ihre Katze regelmäßig Medikamente, ist es ratsam, einen gesicherten Freigang anzubieten, beispielsweise durch einen vollständig eingenetzten und ausbruchssicheren Garten. Eine solche Absicherung gegen unkontrolliertes Streunen empfiehlt sich ebenfalls, wenn sich in der Nähe Ihres Wohnsitzes dicht befahrene Straßen oder Bahngleise befinden.
- Gerade bei Freigängerkatzen ist auf einen vollständigen Impfschutz zu achten. Zusätzlich empfiehlt es sich, zum Schutz Ihres Vierbeiners auf eine regelmäßige Entwurmung und Entflohung zu achten.
- Ihre Katze sollte über einen wetterfesten Unterschlupf in der Nähe Ihres Hauses und idealerweise (nach Absprache mit Ihrem Vermieter) über einen dauerhaften Zugang zum Haus, beispielsweise durch den Einbau einer Katzenklappe, verfügen.