Was tun bei Feststellung von Tierquälerei?
Dokumentieren Sie den Fall möglichst genau, das heißt notieren Sie sich Ihre Beobachtungen genau und machen Sie detaillierte Angaben zu Ort, Datum und Uhrzeit. Auch Fotos und Videos sind wichtig. Wenn es der Fall zulässt, kann diese Dokumentation auch über einen längeren Zeitraum erfolgen, um mehr Beweise zu sammeln. Ziehen Sie am besten auch einen Zeugen hinzu, der notfalls auch vor der Polizei bereit ist Ihre Aussage zu bestätigen und seine Eindrücke zu schildern.
Wenn ein Tier akut in Gefahr ist oder gequält wird, wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei!
Bei offensichtlichen Misshandlungen und Tierquälereien müssen die Polizei und das Veterinäramt informiert werden. Findet man Versäumnisse in der Tierhaltung vor (kein Witterungsschutz, kein Zugang zu Wasser), kann man auch zuerst versuchen, den Besitzer der Tiere darauf anzusprechen. Manchmal bewirkt ein Gespräch schon wahre Wunder. Ist allerdings kein Umdenken von Seiten des Halters erkennbar, sollten Sie auch hier das Veterinäramt informieren.
Falls Sie Kontakt mit dem Veterinäramt aufnehmen wollen, suchen Sie am besten den direkten telefonischen Kontakt zum Amt und schreiben Sie gleichzeitig eine E-Mail. Dadurch haben Sie einen Nachweis, dass das Amt tatsächlich informiert wurde. Scheuen Sie sich auch nicht mehrmals nachzuhaken und sich ggf. an Vorgesetzte zu wenden, sollte das Amt untätig bleiben. Grundsätzlich dürfen die Amtsveterinäre aus Datenschutzgründen zwar keine nähere Auskunft erteilen, aber ob sie sich des Falls angenommen haben oder nicht, sollte man Ihnen in den meisten Fällen sagen können. Amtsveterinäre sind verpflichtet sich um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu kümmern, lassen Sie sich daher nicht abwimmeln.
Viele Menschen sind der Meinung, dass es bei einem Tierschutzfall ausreicht, den nächsten Tierschutzverein zu verständigen und sind entsprechend enttäuscht, wenn der Tierschutzverein dann auf das Veterinäramt verweist. Man muss sich aber vor Augen führen, dass ein Verein nicht mehr Rechte hat bei einem solchen Fall einzuschreiten als eine Privatperson. Auch ein Tierschutzverein darf ein Tier nicht beschlagnahmen, denn Vereine haben keinerlei amtliche Befugnisse. Genauso wie Privatpersonen kann ein Verein lediglich versuchen, das Gespräch zu den Tierbesitzern zu suchen und sie dazu bewegen, das Tier abzugeben oder die Haltung zu überdenken. Solch ein Gespräch kann erfolgreicher sein, wenn ein Tierschutzverein federführend ist, bei manchen Haltern ist es aber sinnvoller, wenn eine Privatperson das Gespräch sucht, da das Wort „Tierschutzverein“ oft schon eine Verteidigungshaltung bewirkt. Ferner kann ein Verein sich an das Veterinäramt wenden oder den Fall zur Anzeige bringen – alles Dinge, die eine Privatperson ebenfalls tun kann. Es ist wichtig, dass jeder, der Tierleid entdeckt, auch selbst versucht dagegen anzugehen, denn der ein oder andere Fall kann auch durch persönliches Engagement zum Guten gewendet werden.