In einem tierärztlichen Gutachten vom 10.01.2025 wurde angegeben, dass Hunde im Tierheim Starnberg an Silvester 2024 und an Neujahr mit Antistressmedikamenten und Sprays vorab behandelt wurden. Trotzdem zeigten mehrere Hunde während und nach dem Feuerwerk eine Stresssymptomatik, wodurch eine medizinische Behandlung im Nachgang erforderlich war. Insgesamt zeigten die Tiere im Tierheim an beiden Tagen eine hochgradige Stresssymptomatik.
Weitere Problematiken, die als Folge von Feuerwerk bekannt sind, sind verschiedene Arten von Apathie, Abnahme der Konzentrationsfähigkeit, Angstharnen, Appetitlosigkeit und Diarrhoe.
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte ist davon auszugehen, dass bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens, nämlich dem Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe des Bereichs um das Gelände des Tierheims, mit erheblichen Gefahren insbesondere für Leib und Leben sowie dem Fortbestand der Tiere gerechnet werden muss. Aufgrund des erheblichen Störungspotenzials des Feuerwerks in dem genannten Zeitraum und des vorliegenden besonderen betrieblichen wie öffentlichen Interesses am Tierheim Starnberg bedarf es einer Verbotszone im Sinne einer Schutzzone um das Tierheim Starnberg, in der das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 zum Jahreswechsel untersagt wird
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Allgemeinverfügung zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 41 SprengG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) geahndet werden kann.
Allgemeinverfügung zur Regelung des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände zum Jahreswechsel