Fundkatze

Sie haben eine Katze gefunden, bzw. Ihnen ist eine Katze zugelaufen.

Folgende Tipps/To Do’s bitte befolgen:

  • Ist das Tier Ihnen schon seit längerem aufgefallen und es macht einen immer schlechteren Eindruck. Sie haben alle Nachbarn schon gefragt und niemand weiß wo die Katze hingehört?

Dann sichern Sie bitte die Katze und informieren Sie das für Sie im Landkreis zuständige Tierheim und die Polizei

  • Überprüfen Sie den Gesundheitszustand (sichtbare Verletzungen, Ernährungszustand, ist das Tier mit einem Halsband gekennzeichnet, gibt es eine Tätowierung im Ohr)
  • Sind Verletzungen zu erkennen, bringen Sie das Tier bitte umgehend zum nächsten Tierarzt/Tierklinik, dieser führt die Erstversorgung durch und schaut, ob die Katze gekennzeichnet ist (Mikrochip oder Tätowierung). Über Tasso oder Findefix kann, falls das Tier registriert ist, der Besitzer ausfindig gemacht werden.
  • oft sind Vermisstenanzeigen der Tiere ausgehängt (an Laternenpfosten, Flyer in den Briefkästen) mit der Telefonnummer der Besitzer
  • Machen Sie ein Foto des Tieres

Ist das Tier nicht gekennzeichnet, kein Chip oder Tätowierung durch den Tierarzt feststellbar, bringen Sie das Tier bitte nach telefonischer Voranmeldung in das für Sie zuständige Tierheim.

Ein Fundtier unterliegt der Anzeigepflicht laut § 965 BGB (beim Tierheim, Tierarzt oder Polizei).

Das Tierheim versucht durch Presse und soziale Medien den Besitzer des Tieres ausfindig zu machen.

Wird der Fund nicht gemeldet, ist das aus rechtlicher Lage eine Unterschlagung einer Sache und laut § 242 StGB strafbar.

Wird das Fundtier nach 6 Monaten (ab dem Zeitpunkt der Anzeigepflicht) nicht vom Besitzer abgeholt, geht es in den Besitz des Tierheims, bzw. des neuen Besitzers über.

Sie haben eine tote Katze gefunden

Bitte informieren Sie die im Landkreis zuständige Polizei und das für Sie zuständige Tierheim.

Ist es Ihnen möglich, schauen Sie bitte, ob die Katze vergrößerte Zitzen hat, ist dies der Fall, hat sie vermutlich gerade Junge, die sie säugt. Hier bitte unbedingt das für Sie zuständige Tierheim informieren.

Ist das Tier in den Ohren tätowiert ist, ist es vermutlich registriert und hat einen Besitzer. Er kann der z.B. über Tasso/Findefix ausfindig gemacht werden.