Fundkatze
Sie haben eine Katze gefunden, bzw. Ihnen ist eine Katze zugelaufen?
Keine Panik, anhand dieser Checkliste können Sie ihr weiteres Vorgehen planen:
Fall 1: Das Tier wirkt gesund
Das Tier ist Ihnen vielleicht schon länger aufgefallen (und macht evtl. einen immer schlechteren oder dauerhaft ungepflegten Eindruck), wirkt aber auf den ersten Blick gesund? Sie haben bereits alle Nachbarn informiert, aber niemand weiß etwas über das Tier?
- Dann sichern Sie bitte die Katze und informieren Sie das im Landkreis zuständige Tierheim sowie ggf.die Polizei.
Fall 2: Das Tier benötigt medizinische Versorgung
Beim Überprüfen des augenscheinlichen Gesundheitszustands des Tieres fallen Ihnen Verletzungen, oder andere Abnormalitäten auf?
- Bringen Sie das Tier bitte umgehend in eine Tierklinik und lassen Sie eine Erstversorgung durchführen. Hier wird ebenfalls überprüft, ob das Tier gechippt und registriert ist. Kann somit kein Besitzer festgestellt werden, nimmt die Tierklinik i.d.R. bereits Kontakt zum zuständigen Tierheim auf.
Weiteres Vorgehen
-Machen Sie zur Sicherheit ein Foto des Tieres und vergleichen Sie dieses, wenn vorhanden, mit Vermisstenanzeigen von Katzen in Ihrer Umgebung. Diese können Sie im Internet, in Social-Media-Gruppen oder durch Ausdrucke im öffentlichen Raum finden. –Bringen Sie das Fundtier nach Absprache mit der Tierklinik, Polizei oder dem Tierheim selbst (je nachdem, mit wem Sie Kontakt aufgenommen haben) ins Tierheim. Aufgrund des turbulenten Arbeitsalltags und zeitlich unflexibler Tierversorgung bitten wir hierbei um eine kurze telefonische Voranmeldung.
-Das Tierheim versucht dann über die Presse und soziale Medien den rechtmäßigen Besitzer des Tieres ausfindig zu machen. Wird das Fundtier nach 6 Monaten (ab dem Zeitpunkt der Anzeigepflicht) nicht vom Besitzer abgeholt, geht es in den Besitz des Tierheims, bzw. des neuen Besitzers über.
Fall 3: Sie haben eine tote Katze gefunden
Bitte informieren Sie die im Landkreis tätige Polizei und das für Sie zuständige Tierheim. Weitere Schritte werden dann von den zuständigen Personen eingeleitet. Ist das Tier registriert, so können Tasso, FindeFix oder das Tierheim selbst Kontakt zu den Besitzern aufnehmen.
Ist es Ihnen möglich zu erkennen, ob die Katze vergrößerte Zitzen hat?
- Ist dies der Fall, hat sie vermutlich gerade Junge, die sie säugt. Hier bitte umgehend das für Sie zuständige Tierheim informieren!
Wichtig
Ein Fundtier unterliegt der Anzeigepflicht laut § 965 BGB (beim Tierheim, Tierarzt oder Polizei). Wird der Fund nicht gemeldet, ist das aus rechtlicher Sicht eine Unterschlagung einer Sache und laut § 242 StGB strafbar.