Voraussetzungen und Tipps für die Vermittlung von Hunden

Unser Ziel ist es, dass sich der Hund und auch Sie sich wohl fühlen. Daher sollte man sich schon im Vorfeld, bevor man einen Hund adoptiert, Gedanken machen:

  • Bestehen Tierhaarallergien?
  • Ist die Hundehaltung erlaubt und ist der Vermieter mit der Hundehaltung einverstanden? (Wir benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters)
  • Hat man Zeit/Geduld sich um den Hund zu kümmern?
  • Sind alle Familienmitglieder einverstanden und beteiligen sich an der Erziehung?
  • Hat man die finanziellen Mittel um den Hund versorgen zu können (auch ein Hund kann krank werden und benötigt medizinische Betreuung, Impfungen, etc.)?
  • Wer kümmert sich im Urlaubs- oder Krankheitsfall um den Hund?
  • Hat man Platz für den Hund?

Unser Ziel einer jeden Vermittlung ist, dass sie dauerhaft ist!

Nach der Eingewöhnungsphase (diese variiert bei jedem Hund) sollten sich alle Beteiligten (der Hund, alle im Haushalt lebenden Menschen und eventuelle andere Tiere) miteinander verstehen. So dass ein dauerhaftes, friedliches und harmonisches Zusammenleben gewährleistet ist.

Jede gescheiterte Vermittlung (der Hund muss zurück ins Tierheim) bedeutet einen seelischen Schock für den Hund (manche erholen sich nur sehr schwer oder gar nicht davon).

Ebenso schlimm ist es, wenn sich der Hund in seinem neuen Zuhause nicht wohl fühlt.

Daher erfolgt eine Vermittlung in unserem Tierheim unter dem Aspekt, dass sich Hund und Menschen hinreichend „beschnuppern“ und kennenlernen sollten, bevor der Hund in das neue Zuhause einzieht.

Auch wenn wir gewisse Rahmenbedingungen für eine Hundevermittlung haben, erfolgt die jeweilige Vermittlung immer in Abhängigkeit der Bedürfnisse des jeweiligen Hundes individuell.

Vermittlungsablauf/Rahmenbedingungen vom ersten Kennenlernen bis zur Vertragsunterzeichnung

  • Nach dem ersten Kennenlerntermin mit dem auserwählten Hund, sollte man regelmäßig mind. 5 mal, max. 10 mal den Hund im Tierheim besuchen kommen um mit ihm zu Kuscheln, Gassi zu gehen, Bindung und Vertrauen aufzubauen.
  • Nach erfolgtem Kennenlernen beim Gassi gehen, kuscheln, etc. im Tierheim erfolgt eine Vorkontrolle, durch eine von uns beauftragte Person, im neuen Zuhause.
  • Bei positiver Vorkontrolle darf anschließend der Hund für 14 Tage zum Probewohnen in sein potenzielles neues Zuhause einziehen. Während dieses Zeitraums ist der Hund über das Tierheim haftpflichtversichert und muss noch nicht bei der Gemeinde angemeldet werden.
  • Bei Problemen oder Schwierigkeiten im neuen Umfeld, steht ihnen unser Hundetrainer nach vorheriger Terminvereinbarung zur Seite.
  • Gegen Ende der Probewohnzeit erfolgt eine Nachkontrolle durch einen unserer Mitarbeiter im neuen Zuhause.
  • War die Nachkontrolle erfolgreich, so darf zum Ablauf der Probewohnzeit der der Vertrag für den Hund bei uns im Tierheim abgeschlossen werden. Erst ab diesem Zeitpunkt muss der neue hündische Mitbewohner bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung.